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Übergriffige Darstellung (BVB)

Lucky_Luke_1000, Dienstag, 04.02.2025, 21:48 (vor 372 Tagen) @ Ulrich

Sowohl rechtlich als auch pragmatisch versteht man unter konkludentem Handeln etwas anderes.

Wenn ich beim Kiosk zwei Euro auf den Tisch lege, um die Rheinische Post zu kaufen, ist die Platzierung der Münze konkludent also schlüssig im Sinne der Willenserklärung der Kaufabsicht als Antrag für einen Kaufvertrag im Sinne von Paragraph 433 BGB.

Ich finde den Merz-Move nicht gut, aber warum soll sich eine demokratische Partei von anderen demokratischen Parteien und geschweige denn von Rechtsextremisten vorschreiben lassen, welche Anträge man im Bundestag einbringt? Genauso hat es auch Wolfgang Bosbach gesagt.


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