schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Glückwunsch zum Artikel (BVB)

Weeman, Hinterm Knauber, Dienstag, 12.03.2024, 12:00 (vor 48 Tagen) @ markus

Du hast meine Frage nach dem Führerprinzip ganz klar bejaht. Das BetrVG gilt auch für Familienunternehmen. Und du kannst ja mal nachgucken, wann es in der Geschichte Deutschlands keine betriebliche Mitbestimmung gab.

Wie gesagt. Übers Ziel hinaus und einige Schritte übersprungen. Zumindest wenn du mit mir ernsthaft darüber diskutieren willst.

Arbeitnehmerseite als schwächere Position... :D


Natürlich ist ein einzelner gegenüber seinem Chef grundsätzlich in der schwächeren Position. Daher gibt es zahlreiche Gesetze und die Mitbestimmung, die dem Rechnung trägt.

Und die wird Trigema mit Sicherheit nicht klar brechen. Sonst würde der Staat ja eingreifen.
Und natürlich ist der Arbeitnehmer in gewissem Maße dem Chef gegenüber in der schwächeren Position. Der arbeitet auch mehr und trägt viel mehr Verantwortung.
Aber das die komplette Arbeitnehmerseite in der schwächeren Position ist? Geht so.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1236496 Einträge in 13703 Threads, 13790 registrierte Benutzer Forumszeit: 29.04.2024, 18:19
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln