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Die Covidioten sind unter uns - es sind nicht nur die Demonstranten (Corona)

Ulrich, Montag, 11.05.2020, 17:49 (vor 1438 Tagen) @ Ausputzer

Die Art und Weise, wie die Exekutive Grundrechte (und dazu gehört nunmal auch der eingerichtete und ausgeübte Geschäftsbetrieb) eingeschränkt hat und diese nachträglich - und im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit durchaus umstritten - durch eine zweifelhafte Änderung des Infektionsschutzgesetzes rechtfertigt, ist schon ehr bedenklich.

Dass Grundrechte gegeneinander abgewogen werden müssen ist unumstritten. Und dass dabei dem Recht auf Leben und dem auf körperliche Unversehrtheit hohe Priorität einzuräumen ist, ebenfalls nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat bisher alle abblitzen lassen, die grundsätzlich gegen die getroffene Prioritätensetzug vorgegangen sind, genau so die Verwaltungsgerichte und Landesverfassungsgerichte. Anders sah es nur bei konkreten Punkten aus, bei denen nicht nachvollziehbar war, wie sie dem genannten Ziel dienen sollten.


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