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@ Giog: Frage zu Einsichtnahme Urteil (BVB)

Giog, Mittelhessen, Donnerstag, 18.06.2026, 13:13 (vor 2 Tagen) @ Frank1299

Ja, wir haben auch schon darüber nachgedacht, dass man einfach standardisiert an solche Satzungsanträge noch eine Ermächtigung an den Vorstand erteilt, etwaige notwendige redaktionelle Anpassungen vorzunehmen. Der Antrag von Dirk Kießling z. B. enthielt so einen Passus. Wir hatten den auch drin, er fand sich aber am Ende nicht in der Beschlussvorlage wieder (die wir, das muss man dazu sagen, aber vorher noch einmal zur Freigabe erhalten und in dieser Version auch freigegeben hatten).

Das dürfte aber auch nicht alle denkbaren Kollisionen auflösen, weil redaktionell eben redaktionell bedeutet und nicht inhaltlich. Da geht es nach meinem Verständnis in erster Linie um solche Dinge wie die Nummerierung von Vorschriften usw. Ich finde es schon vertretbar, dass die Gesamtschau (Chronologie der Anträge, Inhalt und Begründung der Anträge) deutlich macht, dass dieses "vier" bei uns keine Willensäußerung dahingehend war, dass es "vier" sein müssen, sondern eben einfach den status quo der Satzung wiederspiegelte. Aber mir leuchtet auch das Argument ein, dass der Austausch einer Anzahl zu wählender Mitglieder eines Vereinsorgans eine inhaltliche Korrektur darstellen könnte, und keine redaktionelle.


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