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@ Giog: Frage zu Einsichtnahme Urteil (BVB)

Giog, Mittelhessen, Montag, 15.06.2026, 16:01 (vor 5 Tagen) @ Frank1299

Um dir unnötigen Aufwand und ein paar E-Mail-Schleifen zu ersparen: Der BVB wird dir den Beschluss des Gerichts nicht aushändigen, sondern allenfalls eine Einsichtnahme in der Geschäftsstelle ermöglichen.


Hast du denn wenigstens eine Kopie des Beschlusses erhalten?

Es geht mir nicht um Einsichtnahme oder dass ich eine Kopie will, sondern mich interessiert, wie der BVB damit umgegangen ist. Auch, ob du die rechtliche Argumentation des Amtsgericht für schlüssig hältst. Denn ansonsten hätte der BVB dann nicht im Sinne seiner Mitglieder Beschwerde gegen den Beschluss einlegen müssen? Oder muss das dann der jeweilige Antragsteller selber machen?

Vorweg: Ich kann den Vorgang auch nicht zu 100 % nachvollziehen, weil mir dazu schlicht die Einblicke fehlen, wie die Kommunikation zwischen BVB und Gericht erfolgt ist. Ich habe zwar in den Beschluss Einsicht nehmen können - der ist aber insoweit recht ernüchternd, als dass er auch nicht viel länger ist, als die Pressemitteilung des BVB. Insofern wird man eher enttäuscht, wenn man ein zehnseitiges Rechtsgutachten erwartet. Im Wesentlichen steht halt drin, dass nach Ansicht des Gerichts alle Anträge ähnliche Regelungsbereiche betroffen hätten und der genaue Wille der Mitgliederversammlung deshalb nicht mehr erkennbar gewesen sei.

Das seriös rechtlich zu bewerten, fällt mir schwer, zumal ich kein Vereinsrechtler bin. Einerseits ist es sicherlich so, dass vereinzelte sprachliche Widersprüche in den Anträgen enthalten waren, wenn man sie einfach stumpf in die aktualisierte Satzung geschrieben hätte. Gleichzeitig war meine Rechtsauffassung schon so, dass insbesondere aufgrund der zeitlichen Abfolge der drei Anträge eigentlich völlig klar ist, was die Mitgliederversammlung jeweils genau gewollt hat. Ich muss aber auch zugeben: Ich war ohne Vorerfahrung davon ausgegangen, dass solche offensichtlichen redaktionellen Unstimmigkeiten im Nachgang noch "glattgezogen" werden dürfen, musste aber feststellen, dass diese Möglichkeit nur sehr eingeschränkt besteht. Ob es zulässig gewesen wäre, dass der BVB z. B. mit Verweis auf die zeitliche Abfolge der Anträge und den daraus erkennbaren Willen der MV vereinzelte redaktionelle Anpassungen vorgenommen hätte, wird also eine offene Frage bleiben.
Insofern kann ich natürlich nachvollziehen, wenn man Zweifel daran hat, dass der BVB von Anfang an jeden Hebel in Bewegung gesetzt hat, um eine rechtssichere Umsetzung der Anträge zu ermöglichen. Auch hier habe ich für mich keine abschließende Antwort gefunden. Persönlich glaube ich aber jedenfalls nicht, dass der BVB die Eintragung bewusst torpediert hat.

Du siehst, dass das eine recht komplexe Gemengelage ist.

Zur letzten Frage: rein formal wäre es dem Verein bestimmt möglich gewesen, entsprechende Rechtsmittel einzulegen. Dazu kann ich leider nicht viel sagen, weil diese Option mit uns nicht diskutiert worden ist. Ich hätte ein solches Vorgehen aber vermutlich nicht für zweckmäßig gehalten, weil a) die Zweifel am Willen des BVBs, ein solches Verfahren entschlossen zu betreiben, vermutlich bestehen geblieben wären, b) ich mir nicht sicher gewesen wäre, wie hoch die rechtlichen Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens sind und c) das Ganze schlimmstenfalls ein Jahr oder länger in Anspruch genommen hätte.

Daher bleibt uns leider nichts anderes übrig, als im November einen neuen Anlauf zu starten. Wie genau das im Detail aussehen wird, muss man mal abwarten. Dass der BVB in der Satzungskommission dem "Geist der Anträge" Rechnung tragen möchte, ist dabei sicherlich ein Aspekt, den wir berücksichtigen, beobachten daraus unsere Ableitungen treffen werden.


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