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@ Giog: Frage zu Einsichtnahme Urteil (BVB)

Giog, Mittelhessen, Dienstag, 16.06.2026, 11:42 (vor 1 Tag, 16 Stunden, 49 Min.) @ markus
bearbeitet von Giog, Dienstag, 16.06.2026, 12:04

Das Grundproblem ist aus meiner Sicht, dass der Verein nicht zunächst versucht, Mitglieder dabei zu unterstützen, rechtssichere Anträge zu formulieren, um anschließend über deren Inhalt zu diskutieren.


Darf der Verein denn Rechtsberatung für einzelne Mitglieder leisten? Oder ist nicht das jeweilige Mitglied selbst in der Verantwortung, sich Beratung einzuholen?

Wenn du damit meinst, ob hier ein rechtliches Verbot der unzulässigen Rechtsberatung entgegensteht, halte ich das mit Blick auf § 7 RDG für abwegig.

Wenn es dir um die grundsätzliche vereinspolitische Frage geht, ob man so etwas im Verantwortungsbereich des Mitglieds verortet oder sich auch andere Modelle für diese Szenarien vorstellen könnte, habe ich meine Meinung ja oben bereits dargelegt.

Ich bin auch überfragt, wie sich dieses Dilemma innerhalb der bestehenden Strukturen auflösen lässt. Im Rahmen von BVB 2029 haben wir dazu einige interessante Ideen entwickelt. Denn der aktuelle Zustand läuft faktisch darauf hinaus, dass einfache Mitglieder ihre Anliegen kaum in rechtssichere Anträge übersetzen können, ohne zuvor 10.000 EUR für ein Rechtsgutachten zu investieren. Theoretisch wäre es zudem aktuell ja nach den letzten Erfahrungen sogar möglich, dass unliebsame Anträge jederzeit durch „U-Boot-Anträge" verhindert werden könnten, die gezielt mit ihnen kollidieren. Wenn sich ein Gericht dann jedes mal einen schlanken Fuß macht und sagt "passt nicht zusammen, alle Anträge nicht eintragungsfähig", ist das nichtmal ein unrealistisches Szenario.


Man muss ja nicht allen Anträgen zustimmen. Die sich widersprechenden Anträge kann man ablehnen oder versuchen, sie zusammenzulegen. Erst recht, wenn darauf sogar ausdrücklich hingewiesen wird.

Das ist keine logische Antwort auf das von mir beschriebene Szenario. Welcher ist denn dann "der widersprechende Antrag", dem man nicht zustimmen soll?

Edit: Eine Sache noch, weil sich hier gerade das Narrativ zu verfestigen scheint, dass die Zusammenfassung aller Anträge ein großes Thema gewesen sei. Nach meiner Erinnerung ist das definitiv nicht der Fall gewesen. Dies schon bereits deshalb, weil den drei Anträgen bereits im Vorfeld sehr unterschiedlich begegnet worden ist, was die "Intensität" der Ablehnung angeht. Insofern ging die Kommunikation definitiv nicht in die Richtung, dass man einfach nur empfohlen hat "Packt es in einen Antrag, dann passt es schon so".

Zudem, aber an der Stelle wird es kleinteilig, ist es inhaltlich ja schon nicht zutreffend, dass die Anträge den gleichen Regelungsgegenstand hatten. Das mag das Amtsgericht bei der Prüfung der Eintragung so gesehen haben, weil sich alles im Bereich "Besetzung Wirtschaftsrat / Wahlverfahren für einzelne Organe" (wie u. a. auch dem Wirtschaftsrat) abspielte. Aber im Grunde sind das ja drei völlig verschiedene Anliegen gewesen, die sich aus meiner Sicht sehr klar voneinander trennen lassen. Sie hatten halt unvermeidliche formale Überschneidungen, weil man, wenn man das Vorschlagsrecht der Mitglieder etablieren möchte, natürlich unweigerlich auch einen Satz zu den zu wählenden Organen (z. B. dem Wirtschaftsrat) drin haben muss, auf dessen Zusammensetzung sich wiederum ein anderer Antrag bezog. Aber die Anliegen haben eigentlich nix miteinander zu tun.


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