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@ Giog: Frage zu Einsichtnahme Urteil (BVB)

Frank1299, Mittwoch, 17.06.2026, 14:41 (vor 3 Tagen) @ stfn84

Naja. In diesem Fall geht es meines Wissens doch darum, dass drei Anträge in Teilen auf ähnliche Aspekte abzielten und das Gericht nun sagt, dass diese drei Anträge trotz Zustimmung auf der MV eben nicht rechtskonform übernommen werden können. Das heißt ja nicht automatisch, dass die Ansinnen gestorben sind; nur die von der MV beschlossenen Änderungen passen eben nicht zur Rechtsgrundlage. Das ist kein Einschnitt, da Demokratie und Mitbestimmung nicht über Rechtskonformität stehen.

Doch, genau das heißt das mMn! Was auch sonst, wenn die Satzung nicht im Sinne der MV geändert wird?
Demokratie und Mitbestimmung kann nur funktionieren, wenn es eben nicht zu hohe Hürden gibt, die kaum einer erfüllen kann. Was nützt dir z.B. Volksentscheide auf Kommunalebene, wenn die Hürden so hoch sind (z.B. Anzahl Unterschriften), dass sie selbst große Institution nicht erfüllen können (mit den Volksentscheiden ist nur ein Beispiel! Ich weiß nicht, ob dort noch so hohe Hürden bestehen. Es war nur ein fiktives Beispiel dafür, dass Rechte, die du hast, wenig Wert sein können und somit praktisch nicht existieren).


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