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@ Giog: Frage zu Einsichtnahme Urteil (BVB)

Giog, Mittelhessen, Mittwoch, 17.06.2026, 17:11 (vor 7 Stunden, 47 Minuten) @ markus

Das Problem sind aus meiner Sicht weniger die Anträge als solche. Du kannst ja nicht unbedingt wissen, ob parallel zu deinem Antrag weitere Anträge gestellt werden, die mit deinem kollidieren. Zudem muss es möglich sein, kollidierende Anträge zu stellen; ansonsten würde der erste Antrag abweichende Anträge verhindern. Wenn du vier Mitglieder möchtest, kann es ja nicht sein, dass ein anderes Mitglied keine acht Mitglieder mehr vorschlagen darf. Ein Problem entsteht erst dann, wenn die Mitglieder beiden Anträgen gleichzeitig zustimmen.

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Stimmt alles soweit.

Aber in Bezug auf deinen letzten Satz: Der konkrete Fall zeigt ja, dass weder die Anträge noch die Mitglieder bei ihrer Entscheidung bewusst / gezielt gleichzeitig für widersprechende Inhalte gestimmt haben. Vielmehr war es so, dass man völlig getrennte Punkte wollte, die sich redaktionell "nebenbei" blöderweise überschnitten haben. Denn es ist ja nicht so gewesen, dass erst wir einen Antrag gestellt haben, der lautete "Es soll unbedingt bei 4 von 8 bleiben" und die MV gesagt hat "super, finden wir gut" und danach Benedict einen Antrag gestellt hat, der sagt "Es soll 8 von 8 sein" und die MV sich dann um 180 ° gedreht hat und gesagt hat "Ach ne, wir wollen jetzt doch das lieber 8 von 8". Der Wille der MV ist vielmehr ganz klar darauf gerichtet gewesen, a) ein Vorschlagsrecht der Mitglieder zu haben und b) alle acht Mitglieder des Wirtschaftsrats durch die MV wählen zu lassen.


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