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@ Giog: Frage zu Einsichtnahme Urteil (BVB)

stfn84, Köln, Mittwoch, 17.06.2026, 08:34 (vor 4 Stunden, 25 Minuten) @ Giog

Man kann natürlich darüber streiten ab welchem Moment und inwieweit der BVB Antragsstellenden Unterstützung anbieten muss und wie man sich da grds. verhält.

Satzungsänderungsanträge an gewisse Hürden zu knüpfen halte ich grundsätzlich für richtig. Dazu gehört es für mich, dass sich Antragsstellende eben sehr dezidiert darüber informieren sollten was wie zu formulieren ist und welche Auswirkungen die angestrebte Änderung haben kann. Eine Rechtsberatung in fünfstelliger Höhe wird nicht dazu gehören, dafür gibt es ja mitunter auch abstrakte Hinweise des BVB - auch wenn diese wohl freundlicher und wertschätzender sein können, wenn ich Deine Ausführungen dazu als Status Quo ansehe. Wenn die MV über einen Änderungsantrag entscheidet dürfte der Verein für die daraus erwachsenden Konsequenzen haften, nicht der Antragsstellende. Aber etwaige Folgen kann man theoretisch ja auch auf der MV diskutieren und muss sie nicht im Vorfeld ausräumen. Aber natürlich gilt auch hier, dass man das sehen kann wie man will :-)

Wenn ich mir vorstelle, dass der BVB ab Sekunde eins Hilfestellung anbietet, kann es gleichzeitig auch in umgedrehter Richtung als Vorwurf zur Einflussnahme gesehen werden, da - unabhängig ob es eine vom eV beauftragte Kanzlei, die Rechtsabteilung der KGaA oder eine Einzelperson aus dem BVB Kosmos anbietet - mit einer "Beratung" auch immer Vorschläge zur Schärfung, Abschwächung oder zum "schleifen" des Antrags einhergehen werden, die man so oder so interpretieren kann.

Ich kann mir in der Rückschau auf 2025 kein Szenario vorstellen, indem das (gegenseitige) Misstrauen durch eine freundlichere und wertschätzendere Ansprache beiseite geschoben worden wäre.
Ich mache den Antragsstellenden keinerlei Vorwurf sich nicht auf ein gemeinsames "Paket" einigen zu wollen. Die Entscheidung des Gerichts ist bedauerlich, aber eben auch ein Ansporn an Mitglieder es künftig besser zu machen.

Möglicherweise wird man durch die Satzungskommission nun auch dauerhaft ein Gremium schaffen indem jedes Mitglied etwaige Änderungsanträge einbringen und dort diskutieren lassen kann. Aber auch dabei braucht es vor allem eins: Vertrauen in die Institution.

Da man sich diesbezüglich, auch im grundsätzlichen Zeitgeist, aber mehr und mehr zu absoluten Positionen hinreißen lässt, wird es nicht leichter gemeinsam nach vorne zu gehen.


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