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@ Giog: Frage zu Einsichtnahme Urteil (BVB)

stfn84, Köln, Mittwoch, 17.06.2026, 11:21 (vor 6 Stunden, 11 Minuten) @ Frank1299

Man kann natürlich darüber streiten ab welchem Moment und inwieweit der BVB Antragsstellenden Unterstützung anbieten muss und wie man sich da grds. verhält.

Satzungsänderungsanträge an gewisse Hürden zu knüpfen halte ich grundsätzlich für richtig. Dazu gehört es für mich, dass sich Antragsstellende eben sehr dezidiert darüber informieren sollten was wie zu formulieren ist und welche Auswirkungen die angestrebte Änderung haben kann. Eine Rechtsberatung in fünfstelliger Höhe wird nicht dazu gehören, dafür gibt es ja mitunter auch abstrakte Hinweise des BVB - auch wenn diese wohl freundlicher und wertschätzender sein können, wenn ich Deine Ausführungen dazu als Status Quo ansehe. Wenn die MV über einen Änderungsantrag entscheidet dürfte der Verein für die daraus erwachsenden Konsequenzen haften, nicht der Antragsstellende.


Letztendlich ist die MV ja der Verein! Sie entscheidet die grundsätzlichen Fragen, der Vorstand ist nur ausführendes Organ. Für mich ist die MV und speziell deren Entscheidungen ein Stück weit Demokratie bzw. Mitbestimmung.

Exakt.

Ich kenne die Rechtsprechung zum Vereinsrecht nicht, aber wenn diese anscheinend so kompliziert gemacht wird, dass es selbst für ausgebildete Juristen schwierig ist, gerichtsfeste Anträge durchzubringen, dann läuft da auf Seiten der Gerichte und der Gesetze etwas mächtig schief. Und das verhindert eben Demokratie und Mitbestimmung, weil dann eben nur noch Vereinsrechtler solche Anträge - unabhängig - formulieren können.

Naja. In diesem Fall geht es meines Wissens doch darum, dass drei Anträge in Teilen auf ähnliche Aspekte abzielten und das Gericht nun sagt, dass diese drei Anträge trotz Zustimmung auf der MV eben nicht rechtskonform übernommen werden können. Das heißt ja nicht automatisch, dass die Ansinnen gestorben sind; nur die von der MV beschlossenen Änderungen passen eben nicht zur Rechtsgrundlage. Das ist kein Einschnitt, da Demokratie und Mitbestimmung nicht über Rechtskonformität stehen.

Ich kann auch den Einwand des Gerichtes nicht nachvollziehen. Wenn ich mehrere Anträge habe und alle würden z.B. eine andere Anzahl an Vorständen in die Satzung schreiben und zur Abstimmung geben und die MV würde kurioserweise jedem Antrag zustimmen (was in der Praxis schon wohl nie vorkommen wird), dann kann man doch die einfache Regel aufstellen, dass dann eben die letzte Entscheidung (der letzte Antrag) zählt, weil es eben der "letzte Wille " :-) der MV war. Dies wäre sogar in so fern sachgerecht, weil erst mit dem letzten Antrag der MV alle Optionen bekannt sind (falls man sich im Vorfeld nicht schon informiert).

Man kann immer Regeln aufstellen. Aber warum soll es der letzte Antrag sein? Warum nicht der erste? Warum nicht der Antrag mit den meisten abgegebenen Stimmen oder der Antrag auf den die meisten "Ja"-Stimmen entfallen sind?
Das sind dann aber eben keine BVB eV Regeln sondern Regeln des Vereinsrechts, die wir wohl eher nicht unmittelbar ändern können (sollten).


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