schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

@ Giog: Frage zu Einsichtnahme Urteil (BVB)

markus, Dienstag, 16.06.2026, 11:24 (vor 1 Tag, 17 Stunden, 7 Min.) @ Giog

Das Grundproblem ist aus meiner Sicht, dass der Verein nicht zunächst versucht, Mitglieder dabei zu unterstützen, rechtssichere Anträge zu formulieren, um anschließend über deren Inhalt zu diskutieren.

Darf der Verein denn Rechtsberatung für einzelne Mitglieder leisten? Oder ist nicht das jeweilige Mitglied selbst in der Verantwortung, sich Beratung einzuholen?

Ich bin auch überfragt, wie sich dieses Dilemma innerhalb der bestehenden Strukturen auflösen lässt. Im Rahmen von BVB 2029 haben wir dazu einige interessante Ideen entwickelt. Denn der aktuelle Zustand läuft faktisch darauf hinaus, dass einfache Mitglieder ihre Anliegen kaum in rechtssichere Anträge übersetzen können, ohne zuvor 10.000 EUR für ein Rechtsgutachten zu investieren. Theoretisch wäre es zudem aktuell ja nach den letzten Erfahrungen sogar möglich, dass unliebsame Anträge jederzeit durch „U-Boot-Anträge" verhindert werden könnten, die gezielt mit ihnen kollidieren. Wenn sich ein Gericht dann jedes mal einen schlanken Fuß macht und sagt "passt nicht zusammen, alle Anträge nicht eintragungsfähig", ist das nichtmal ein unrealistisches Szenario.

Man muss ja nicht allen Anträgen zustimmen. Die sich widersprechenden Anträge kann man ablehnen oder versuchen, sie zusammenzulegen. Erst recht, wenn darauf sogar ausdrücklich hingewiesen wird.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1583027 Einträge in 16988 Threads, 14397 registrierte Benutzer Forumszeit: 18.06.2026, 04:32
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln