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@ Giog: Frage zu Einsichtnahme Urteil (BVB)

markus, Mittwoch, 17.06.2026, 10:19 (vor 21 Stunden, 23 Minuten) @ stfn84

Vor allem stellt sich für mich die Frage, wo man hier die Grenze ziehen will. Soll jedes Mitglied, das eine Satzungsänderung anstrebt, einen Anspruch darauf haben, dass ihm der Verein einen Anwalt zur Formulierung des Antrags zur Verfügung stellt?

Satzungen sind Rechtsnormen. Wer daran etwas ändern möchte, trägt aus meiner Sicht zunächst selbst die Verantwortung dafür, sich mit den rechtlichen und praktischen Auswirkungen seines Antrags auseinanderzusetzen. Das kann durch eigene Einarbeitung geschehen oder – wenn man sich dazu nicht in der Lage sieht – durch die Beauftragung eines Vereinsrechtlers auf eigene Kosten.

Dass solche Kosten aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden sollten, sehe ich nicht. Schließlich kann es sein, dass die Mehrheit der Mitglieder den jeweiligen Antrag für falsch oder überflüssig hält. Warum sollten dann alle Mitglieder die Kosten für dessen Ausarbeitung tragen?


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