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@ Giog: Frage zu Einsichtnahme Urteil (BVB)

Giog, Mittelhessen, Dienstag, 16.06.2026, 18:38 (vor 4 Tagen) @ markus

Am Ende ist die Reihenfolge auch gar nicht so relevant. Ich kann ja, wenn ich konsequent bin, entweder nur für gelb oder grün sein. Dann ist auch die Reihenfolge egal. Es kann somit -eigentlich- nur für eine der beiden Farben eine Mehrheit geben, wenn die Mitglieder wissen, was sie wollen.

Da die Themen komplexer sind, ist das natürlich nicht so einfach erkennbar.

Gut, dass du das selbst dazugeschrieben hast. Denn das, was in deinem Beispiel sehr banal klingt, ist faktisch halt deutlich komplexer. Das zeigt ja schon der Blick auf die Situation letztes Jahr, wo allen Beteiligten klar war, was die Antragsteller wollten und worauf die Anträge abzielten und man trotzdem in eine Situation geriet, in der das Gericht zu einer entgegenstehenden Entscheidung gekommen ist.

Umso fairer ist es doch, wenn im Vorfeld entsprechende Bedenken gegenüber den Antragstellern platziert werden. Die platzieren Ideen (Zurückziehen des Antrags, Zusammenlegen von Anträgen, Satzungskommission bilden) sind letztendlich genau richtig gewesen.

Nur nochmal der Vollständigkeit halber: Die Anträge in einen Antrag zusammenzufassen, wurde schlicht und ergreifend nicht diskutiert. So bleiben also beim Blick aufs letzte Jahr zwei Möglichkeiten übrig:
Variante 1: Keinen Antrag stellen
Variante 2: Keinen Antrag stellen, aber den BVB bitten, sich das mal anzusehen

Da komme ich jedenfalls zum Ergebnis, dass das kein befriedigendes Ergebnis dieser Gemengelage sein kann. Aber das kann man sicher auch anders sehen, und den Schutz des Vereins vor Satzungsanträgen für besonders gewichtig halten. Die Diskussion würde aber deutlich zielführender sein, wenn man das auch einfach so als Anliegen formuliert.

Am Ende ist das alles sehr schade, da man im November erneut auf eine Mehrheit für eine Satzungsänderung angewiesen sein wird. Und das ist doch keineswegs sicher, oder? Nehmen mehr Mitglieder teil, kann das schnell zu einer Ablehnung führen. Zudem kann der Rückhalt gegenüber den Antragstellern schwinden, weil es etwas chaotisch rüberkommt, wenn ein Gericht feststellt, dass die Beschlüsse unwirksam sind. Im Bestcase hat man nun ein Jahr verloren.

Keine Ahnung. Man weiß ja weder, was der Verein in der Satzungskommission aus diesen Anträgen machen wird, noch, ob die Anträge als Teil der neuen Satzung oder parallel "zusätzlich" nochmal gestellt werden. Bis das bekannt ist, kann letztlich von "Die Satzungskommission verarbeitet die Anträge 1:1 und nimmt nur notwendige redaktionelle Änderungen vor" bis "Die Satzungskommission stellt etwas zur Abstimmung, was mit den Anträgen nicht im geringsten was zu tun hat" alles passieren. Das wird man halt abwarten müssen


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