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@ Giog: Frage zu Einsichtnahme Urteil (BVB)

Giog, Mittelhessen, Dienstag, 16.06.2026, 10:27 (vor 1 Tag, 15 Stunden, 17 Min.) @ stfn84

Natürlich ist die Gemengelage etwas komplexer, als sie in diesem Strang dargestellt wird.

Richtig ist, dass in den Gesprächen vor der Mitgliederversammlung durchaus abstrakt auf mögliche rechtliche Risiken hingewiesen wurde. Da ich selbst an solchen Gesprächen teilgenommen habe und auch aus erster Hand weiß, wie sie bei anderen Antragstellern abgelaufen sind – und regelmäßig ablaufen–, muss man allerdings festhalten, dass es sich dabei nicht um Rechtsgespräche handelt, in denen Vereinsvertreter gemeinsam mit den Antragstellern mögliche rechtliche Fallstricke durchgehen.

"Unser" Gespräch kam einem solchen Setting vermutlich noch am nächsten. Bei anderen Antragstellern fanden die Gespräche dagegen weitgehend - ich würde in manchen Fällen sagen sogar ausschließlich - auf der inhaltlichen Ebene statt, verbunden mit der klaren Botschaft, dass die jeweiligen Anträge inhaltlich nicht gewünscht seien. Dass in einem solchen Umfeld auf beiden Seiten schnell Abwehrhaltungen entstehen, ist dann natürlich auch keine Überraschung.

Das Grundproblem ist aus meiner Sicht, dass der Verein nicht zunächst versucht, Mitglieder dabei zu unterstützen, rechtssichere Anträge zu formulieren, um anschließend über deren Inhalt zu diskutieren. Stattdessen bewegt sich das Verfahren von Beginn an in einem Klima des „wollen wir nicht“. Erst wenn auf dieser Ebene keine Einigung erzielt wird, wird zusätzlich die rechtliche Argumentation bemüht.

Für unseren Antrag kann man sagen: Neben dem erwähnten abstrakten Hinweis (sinngemäß: „das passt alles nicht zusammen“) gab es vereinsseitig durchaus auch ganz konkrete Verbesserungs-/Formulierungsvorschläge. Dieser Hinweis – es ging um den Austausch eines Worts, was wir letztlich auch so übernommen haben – bezog sich allerdings dummerweise nur auf eine potenzielle Kollisionen mit dem damals noch bestehenden Antrag zur Erweiterung des Vorstands, der ja auf der MV zurückgezogen wurde. Also ein Antrag aus dem Vereinsumfeld selbst, deshalb lasse ich das einfach mal wertungsfrei hier stehen. ;-)

Insofern scheint der BVB durchaus in der Lage, juristische Hilfestellungen zu leisten, um rechtssichere Anträge zu ermöglichen. Es fehlt jedoch ein Format, in dem solche juristischen Fragen losgelöst von inhaltlichen oder politischen Motiven diskutiert werden können.

Dass keiner der Antragsteller – die ja wirklich aus sehr unterschiedlichen Ecken des Vereins kamen – bereit war, seinen Antrag an die Satzungskommission zu überweisen, kann man sicherlich als bockige Haltung interpretieren. Man könnte auch drei Schritte weiterdenken und sich die Frage stellen, warum es dem Verein weder im Vorfeld noch auf der Mitgliederversammlung gelungen ist, bei den Antragstellern zumindest so viel (oder wenig) Vertrauen zu schaffen, dass eine Überweisung an die Satzungskommission überhaupt als gangbarer Weg wahrgenommen wird.

Ich bin auch überfragt, wie sich dieses Dilemma innerhalb der bestehenden Strukturen auflösen lässt. Im Rahmen von BVB 2029 haben wir dazu einige interessante Ideen entwickelt. Denn der aktuelle Zustand läuft faktisch darauf hinaus, dass einfache Mitglieder ihre Anliegen kaum in rechtssichere Anträge übersetzen können, ohne zuvor 10.000 EUR für ein Rechtsgutachten zu investieren. Theoretisch wäre es zudem aktuell ja nach den letzten Erfahrungen sogar möglich, dass unliebsame Anträge jederzeit durch „U-Boot-Anträge" verhindert werden könnten, die gezielt mit ihnen kollidieren. Wenn sich ein Gericht dann jedes mal einen schlanken Fuß macht und sagt "passt nicht zusammen, alle Anträge nicht eintragungsfähig", ist das nichtmal ein unrealistisches Szenario.


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