schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

@ Giog: Frage zu Einsichtnahme Urteil (BVB)

Giog, Mittelhessen, Mittwoch, 17.06.2026, 18:28 (vor 5 Stunden, 53 Minuten) @ markus

Das Problem sind aus meiner Sicht weniger die Anträge als solche. Du kannst ja nicht unbedingt wissen, ob parallel zu deinem Antrag weitere Anträge gestellt werden, die mit deinem kollidieren. Zudem muss es möglich sein, kollidierende Anträge zu stellen; ansonsten würde der erste Antrag abweichende Anträge verhindern. Wenn du vier Mitglieder möchtest, kann es ja nicht sein, dass ein anderes Mitglied keine acht Mitglieder mehr vorschlagen darf. Ein Problem entsteht erst dann, wenn die Mitglieder beiden Anträgen gleichzeitig zustimmen.

[/b]
Stimmt alles soweit.

Aber in Bezug auf deinen letzten Satz: Der konkrete Fall zeigt ja, dass weder die Anträge noch die Mitglieder bei ihrer Entscheidung bewusst / gezielt gleichzeitig für widersprechende Inhalte gestimmt haben. Vielmehr war es so, dass man völlig getrennte Punkte wollte, die sich redaktionell "nebenbei" blöderweise überschnitten haben. Denn es ist ja nicht so gewesen, dass erst wir einen Antrag gestellt haben, der lautete "Es soll unbedingt bei 4 von 8 bleiben" und die MV gesagt hat "super, finden wir gut" und danach Benedict einen Antrag gestellt hat, der sagt "Es soll 8 von 8 sein" und die MV sich dann um 180 ° gedreht hat und gesagt hat "Ach ne, wir wollen jetzt doch das lieber 8 von 8". Der Wille der MV ist vielmehr ganz klar darauf gerichtet gewesen, a) ein Vorschlagsrecht der Mitglieder zu haben und b) alle acht Mitglieder des Wirtschaftsrats durch die MV wählen zu lassen.


Das wird wohl der Wille gewesen sein, ja. Das Gericht wird den Wortlaut jedoch nicht einfach entsprechend ändern können. Die genaue, widerspruchsfreie Formulierung muss vielmehr durch einen neuen Beschluss festgelegt werden. Zumal es mehrere Möglichkeiten gibt, dies zu formulieren. Ich halte es für richtig, dass das Gericht nicht einfach selbst eine Formulierung vorgeben kann, sondern lediglich prüft, ob die beschlossene Formulierung wirksam ist.


Dass ein Gericht nicht die Aufgabe geschweige denn die Kapazitäten dafür hat, einem Verein mit 220.000 Mitgliedern dabei zu helfen, seine Satzungsänderungen glattzuziehen, ist unbestritten.


Was mir noch aufgefallen ist: In der Mitteilung des BVB ist auch von drei Anträgen die Rede, die miteinander kollidieren. Die Mitgliederzahl (4 vs 8) scheint nicht das einzige Problem gewesen zu sein. Wenn ich das richtig verstehe: Der erste Antrag von Kießling ist ja ebenfalls angenommen worden. Die Formulierungen zum ganzen Wahlprozedere kollidieren vermutlich mit den Formulierungen aus deinem Antrag.

Wie gesagt: Da kann ich angesichts des Beschluss nur spekulieren, aber ja, das Gericht hat sich ja schon auf alle drei Anträge bezogen.

Also könnte es irgendwas mit dem Umstand zu tun haben, dass beide Anträge das Wahl(vorschlags)verfahren regeln sollten. Überzeugend fände ich jedoch auch das nicht, weil unser Antrag - sowohl in der schriftlichen Begründung wie auch in meinem mündlichen Vortrag - explizit als eigenes Vorschlagsverfahren parallel zum Wahlausschuss vorgestellt wurde. Gerade weil wir das Verfahren des Wahlausschusses also gar nicht antasten wollten und vielmehr ergänzend dazu einen völlig separaten "Pfad" etablieren wollten, tue ich mir auch schwer mit der Entscheidung, dass das trotzdem eine Kollision darstellen soll.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1583025 Einträge in 16988 Threads, 14397 registrierte Benutzer Forumszeit: 18.06.2026, 00:22
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln