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@ Giog: Frage zu Einsichtnahme Urteil (BVB)

Frank1299, Montag, 15.06.2026, 20:00 (vor 2 Tagen) @ Giog

Vielen Dank für deine umfassende Antwort und Darstellung der Sachlage.

Dass das Amtsgericht es nicht für nötig erachtet, eine nachvollziehbare und insbesondere ausführliche Begründung abzugeben, ist mMn ein Armutszeugnis. Aber so ist es nun einmal.

Das Problem bei der nächsten Versammlung wird dann vermutlich sein, dass man im Vorfeld wirklich einen Vereinsrechtler braucht, um das Ganze unangreifbar zu machen. Doch wer soll den bezahlen?

Spontan, nach meinem "Rechtsempfinden" würde ich sagen, dass dies die Aufgabe des BVB wäre, sicherzustellen, dass nur solche Anträge zugelassen werden, die nach der aktuellen Rechtslage in die Satzung eingetragen werden müssen. Anders wird man vermutlich auch nicht regeln können, was zu tun ist, wenn 3 Anträge mit ähnlichem Inhalt von 3 unterschiedlichen Parteien eingereicht werden. Auf der anderen Seite gibt man dann natürlich gewissen Personen beim BVB die Möglichkeit unter einem fadenscheinigen Vorwand Anträge willkürlich auszusortieren. Ist echt keine beneidenswerte Situation.


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