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Private vier Wände?! (Corona)

Ulrich, Dienstag, 24.11.2020, 14:25 (vor 1250 Tagen) @ Casi09

Im privaten Raum, also in meiner Wohnung darf ich mich mit mehr als 2 Haushalten treffen. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage, aber das Grundgesetz der "Unverletzlichkeit der Wohnung" gilt immer noch.
Hier wird es kurz und knackig erklärt: YT: youtu.be/vQIb_8tModY

Boh, geil! Ey, echt krass! Youtube-Academy!

In Artikel 13 GG steht übrigens auch:

7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

NRW hatte seit Ausbruch der Pandemie darauf verzichtet,Regelungen für den Bereich der jeweils eigenen Wohnung zu erlassen. Das heißt aber nicht, dass dies grundsätzlich nicht möglich wäre. Andere Bundesländer hatten solche Regelungen aber zumindest zeitweise. Und so, wie ich es verstanden habe, sollen sie jetzt im Zuge der Nachschärfung der Maßnahmen bundesweit eingeführt werden.


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