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Corona-Maßnahmen über die Feiertage in der Beschlussvorlage der Länder (Corona)

Freyr, Dienstag, 24.11.2020, 12:06 (vor 1242 Tagen) @ Sascha

Mein jüngerer Neffe (29) trifft sich jedes Jahr am zweiten Weihnachtstag in der Kneipe im Ort. Dort wird "Stephanus steinigen" durchgeführt. Saufen in beengten Verhältnissen.

Ich hoffe, dass Restaurants um Weihnachten geöffnet haben, damit Familien etwas geniessen können und die Restaurants dort Geld verdienen, aber obiges würde mich erschrecken.


Die Kneipen Restaurants sollten hoffen das sie im Dezember geschlossen bleiben müssen und der Staat 75 % des Umsatzes aus Dezember 2019 erstattet. So wie die Regelung für November ist. 75 % des Umsatzes würde kein einziges Restaurant verdienen wenn Sie unter Auflagen öffnen können.


Aber davon werden doch bereits gewährte Unterstützungen wie z.B. Kurzarbeitergelder, oder Überbrückungshilfen wieder abgezogen, oder?

ja siehe hier

"Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt"

"Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld."


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