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Corona-Maßnahmen über die Feiertage in der Beschlussvorlage der Länder (Corona)

markus, Dienstag, 24.11.2020, 12:46 (vor 1250 Tagen) @ Sascha

Trotzdem lohnt es sich nicht aufzumachen wenn man aufgrund der Kälte nicht draußen sitzen kann und im Gastraum kaum die Hälfte der Leute reindarf, zumal viele es sogar meiden werden. Dann hast du noch weniger Umsatz. Also Kosten runter, außer-Hausgeschäft und die Hilfe die übrig bleibt nehmen.


Ich kanns ehrlich gesagt nicht beurteilen, weil ich nicht weiß, was dem Gastronomen da im Schnitt wieder abgezogen wird, oder wie sich das genau berechnet. Wollte es aber der vollständigkeithalber erwähnen.

Genau weiß ich es auch nicht. Aber mal rein logisch betrachtet: Hätte die Gastronomie jetzt auf, würden wohl sehr viele Gastronomen deutlich weniger als 75% Umsatz des Vorjahresmonats machen. Vom Umsatz werden immer auch die Personalkosten gezahlt.

Nun zahlt der Staat 75% des Umsatzes an die Gastronomen. Da der Gastronom aber keine Gehälter mehr zahlen muss, wird das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Unterm Strich ist das die bessere Lösung. Denn das Kurzarbeitergeld beträgt nur 60% der normalen Personalkosten. Indirekt hat der Gastronom nur noch 60% Personalkosten (wegen der Anrechnung) bei 75% Umsatz. So bleibt dann noch etwas übrig um die wahrscheinlich gleichbleibenden Mieten und Nebenkosten zu decken.


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