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Wenn dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie am (Sonstiges)

herrNick, Montag, 21.09.2020, 15:52 (vor 1284 Tagen) @ MarcBVB

Unabhängig davon, dass diese Aussage ziemlich entlarvend ist, finde ich, dass wir unabhängig vom Wahlalter ein Familienwahlrecht brauchen. Eine vierköpfige Familie mit zwei Minderjährigen Kindern hat genau so viele Stimmen wie ein Kinderloses Ehepaar, es sind aber mehr Leute von den Auswirkungen der Politik betroffen. Warum stimmen hier nicht die Eltern für die Kinder ab? Sie treffen ja auch sonst "alle" Entscheidungen bis zur Volljährigkeit.


Das sollten wir tunlichst vermeiden und dürfte auch nicht GG-konform sein. Unmittelbare und geheime Wahl


Beim GG gibt es arrivierte Juristen, die nicht Deiner Meinung sind. Auf meine oben genannte Ungerechtigkeit gehst Du leider nicht ein.


Hierzu nur Maunz/Dürig/Herzog/Klein, Art. 38 Rn. 101 mwN

Kann ich nicht beurteilen, ich bin kein Jurist. Ich bin davon ausgegangen, das wenn zwei ehemalige Verfassungsrichter Mitinitiatoren bei einem Familienwahlrecht waren, dass die da schon rechtliche Chancen sehen.


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