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Wenn dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie am (Sonstiges)

herrNick, Montag, 21.09.2020, 11:21 (vor 1306 Tagen) @ Basti Van Basten

Weil das Grundgesetz das nicht zulässt.

Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Wenn Eltern für ihre Kinder abstimmen, dann ist es schon mal nicht unmittelbar. Dann könnten sie ihre Kinder zu einer bestimmten Wahl beeinflussen, dann wäre die Wahl nicht frei. Und wenn der Säugling noch nicht allein das Kreuz machen kann, sondern Hilfe von der Mutter braucht, dann ist die Wahl auch nicht geheim.

Es gab in der Vergangenheit bereits Initiativen dazu, die es bis in den Bundestag geschafft haben. Bei den Initiatoren waren einmal zwei ehemalige Bundesrichter dabei. Die haben das für rechtlich machbar gehalten und in der Regel kennen die sich ganz gut damit aus.


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