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Wenn dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie am (Sonstiges)

herrNick, Montag, 21.09.2020, 11:45 (vor 1313 Tagen) @ Schleicheisen

Niemand. Aber so ist das mit Erziehungsberechtigten. Die treffen ja bis zur Volljährigkeit die wesentlichen Entscheidungen. Aber weil ein Teil der Kinder abweichend Stimmen würde, soll allen anderen, so die Eltern im Sinne der Kinder abstimmen das Wahlrecht vorenthalten werden?


Nee, ALLE Kinder werden von ihren Eltern vertreten wie in allen anderen lebenslagen auch und das so lange, bis sie eben selber dazu in der Lage sind IHRE Entscheidungen SELBSTSTÄNDIG zu treffen und vor allem: zu verantworten!

Neenee, es wählt der jenige der dazu als Staatsbürger die Berechtigung hat und dann nur und ausschliesslich für sich selbst.


Genau, das ist der Status Quo. Muss aber nicht so bleiben. Die Interessen von ca. einem sechstel der Bevölkerung können aktuell nicht politisch vertreten werden.


Nix für ungut, man kann gerne der Auffassung sein dass hierzulande die Interessen der Kinder nicht hinreichend vertreten werden. Sehe ich ja in manchen Punkten genau so.

Aber sie werden NATÜRLICH auch vertreten und zwar von ihren Eltern und den Parteien, die durch die Eltern gewählt werden.

Das die Interessen von Kindern derzeit "nicht verteten werden können" wie Du schreibst ist eine Aussage bzw eine Verkürzung, die mit der Realität nichts zu tun hat.

Eine vierköpfige Familie hat 2 Stimmen, ein kinderloses paar ebenfalls. Es ist doch schon mathematisch offensichtlich, dass das kinderlose Ehepaar einen größeren Einfluss auf die Politik hat. Einmal sind vier Personen betroffen, einmal zwei. Wo ist das Gerecht? Wo ist das verhältnismäßig?


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