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Wenn dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie am (Sonstiges)

herrNick, Montag, 21.09.2020, 13:32 (vor 1285 Tagen) @ Basti Van Basten

Zudem wurde ja auch schon die Frage gestellt, wer bei Scheidung, Adoption, Kindesentzug durchs Jugendamt, oder überhaupt welches Elternteil das Wahlrecht des Kindes ausüben darf.


Nur weil es ein Problem ist, heißt es nicht dass man es nicht lösen kann.


Wobei hier noch kein Lösungsvorschlag erwähnt wurde. Der bisherige Diskussionsstand ist "Probleme können gelöst werden" und "Das Problem gibt es bei anderen Personengruppen auch."

Welcher Erziehungsberechtigter ist bei anderen Entscheidungen auch nicht explizit festgelegt. Und trotzdem kommen Entscheidungen zustande.
Scheidung: gibt es einen Haupterziehungsberechtigten, also der Klassiker: jedes zweite Wochenende beim Papa, dann die Haupterziehungsberechtigte.
Adoption: die erziehungsberechtigten, also die Adoptiveltern.

Bleiben Kindesentzug und 50/50-Regelung. In diesen Fällen muss wohl das Kind entscheiden, wen es "delegiert". Muss dann wie bei Briefwahl vor jeder Wahl abgefragt werden. Wenn das Kind noch zu jung ist sowas zu sagen, ist das vergleichbar mit Leuten, die geistig nicht mehr in der Lage sind zu wählen. Dann verfällt die Stimme.


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