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Wenn dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie am (Sonstiges)

simie, Krefeld, Montag, 21.09.2020, 10:08 (vor 1327 Tagen) @ herrNick

Eine solche Wahlrechtsübertragung halte ich für problematisch.
Ich würde eher dafür plädieren das Wahlrecht deutlich nach unten auszuweiten. Wieso nicht die Strafmündigkeit als Bezugspunkt nehmen. Wem zugetraut wird, für seine Handlungen verantwortlich zu sein, ist auch in der Lage eine Wahlentscheidung zu treffen.


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