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Wenn dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie am (Sonstiges)

Basti Van Basten, Romania, Montag, 21.09.2020, 12:55 (vor 1313 Tagen) @ herrNick

Ich finde es einfach einen nahe liegenden Ansatz. Erziehungsberechtigte treffen an allen Ecken und Enden wesentliche Entscheidungen für Ihren Nachwuchs.

Das Wahlrecht ist aber ein persönliches, nicht übertragbares Recht. Deshalb sollte es für Eltern keine Extrastimmen für ihre Kinder geben.

Ganz nebenbei ist dann natürlich die Frage zu klären, ob der Staat dann noch Kindergeld ausschütten sollte, denn es besteht natürlich die Gefahr der Entstehung von Familien, die ausschließlich auf Staatskosten leben und oben drauf sogar noch unzählige Stimmen bei Wahlen bekommen.

Zudem wurde ja auch schon die Frage gestellt, wer bei Scheidung, Adoption, Kindesentzug durchs Jugendamt, oder überhaupt welches Elternteil das Wahlrecht des Kindes ausüben darf.

So ein Stellvertreterwahlrecht bringt doch einfach nur mehr Probleme als es löst.


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