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Wenn dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie am (Sonstiges)

Philipp54, Montag, 21.09.2020, 14:08 (vor 1305 Tagen) @ pactum Trotmundense
bearbeitet von Philipp54, Montag, 21.09.2020, 14:16


Nein, so sympathisch ich es finde, dass man den Einfluss von Familien auf Politik stärkt. Über das Wahlrecht kann und darf es nicht gehen.

Worüber wir natürlich sprechen können ist eine Altersgrenze nach oben und nicht nur unten. Wenn die ersten 18 Jahre des Lebens nicht gewählt werden darf, kann man das auch den letzten 18 Jahren verwehren. Jedes Jahr schaut man sich an wie die statistische Lebenserwartung ist, von diesen zieht man 18 Jahre ab und zieht dort die Grenze. Zack, schon ist man die senilen Letztwähler los, die ihre Stimme genauso wohlüberlegt abgeben würden wie ein Säugling.

(Und ja, letzteres war natürlich nicht ernst gemeint. Charme hat die Idee dennoch.)

Wir haben doch Jahrzehnte eine Mutti der Nation, oder verschiedener Nationen, oder Weltmutti.

Die Überhangwähler los zu werden, ergibt ein juristisches Problem.
Allgemein nähert sich der Senile in seinen Äußerungen und Handlungen mehr oder weniger unmündigen Kindern an.
Es bedarf einer gerichtlichen Entscheidung, wann das Kind weniger kindisch ist, als das senile Kind um sein Wahlrecht gegenüber seinem Großvater durchzufechten.

Außerdem ist das gemeinsame Spielen sehr wichtig und würde die Familienpolitik gehörig durcheinander bringen.


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