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Wenn dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie am (Sonstiges)

badehaubendealer, Langenfeld, Montag, 21.09.2020, 10:53 (vor 1310 Tagen) @ simie

Eine solche Wahlrechtsübertragung halte ich für problematisch.
Ich würde eher dafür plädieren das Wahlrecht deutlich nach unten auszuweiten. Wieso nicht die Strafmündigkeit als Bezugspunkt nehmen. Wem zugetraut wird, für seine Handlungen verantwortlich zu sein, ist auch in der Lage eine Wahlentscheidung zu treffen.

Ich bin anderer Meinung: Alle sollen wählen dürfen. Wahlrecht ist eigentlich ein Grundrecht in unserer Demokratie, und dieses Recht jemandem vor zu enthalten, benötigt eine verdammt gute Begründung.

- Geistige Reife? Okay, was ist mit Pflegefällen?
- Die Kinder würden ja nur die wählen, die ihnen Eis versprechen? Okay, was ist mit alten Leuten, die nur wegen Rentenerhöhungen wählen?
- Die Kinder würden das wählen, was ihnen die Eltern sagen? Okay, ist das nicht normal, dass man sich mit Leuten über Politik unterhält, denen man vertraut?

Vermutlich würde ein allgemeines Wahlrecht für alle dafür sorgen, dass Kinder genau dann wählen gegen würden, wenn sie es auch könnten. Ein einjähriges Kind würde vermutlich ungültig wählen, weil es noch nicht korrekt in die Kreise malen kann, ein fünfjähriges Kind würde es vermutlich schon richtig machen...

Und ganz generell: Es gibt keine Pflicht, eine sinnvolle Wahl zu treffen. Ich kann wählen, wie ich will. Ich kann in das Wahllokal gegen und einen Würfel mitnehmen - und meine Wahl auswürfeln.

Warum sollten wir also Teilen der Bevölkerung dieses Recht entziehen - außer weil es schon immer so war?


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