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Wenn dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie am (Sonstiges)

herrNick, Montag, 21.09.2020, 11:18 (vor 1929 Tagen) @ Basti Van Basten

Ok. Wie stellst du dir die geheime und unmittelbare Wahl durch einen gerade geborenen Säugling vor?


Genauso wie die eines bettlägerigen, demenzkranken 100-Jährigen. Die werden vermutlich gar nicht wählen.


Wenn ein Säugling sein Wahlrecht also gar nicht wahrnehmen kann, was bringt es dann, ihm dieses Recht einzuräumen? Wozu also am Grundgesetz rütteln, wenn es keine Verbesserung bringt?

Eine Sechsjährige könnte es aber. Wozu ihr dieses Recht verweigern?


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