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Wenn dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie am (Sonstiges)

Basti Van Basten, Romania, Montag, 21.09.2020, 11:38 (vor 1311 Tagen) @ badehaubendealer

Ok. Wie stellst du dir die geheime und unmittelbare Wahl durch einen gerade geborenen Säugling vor?


Genauso wie die eines bettlägerigen, demenzkranken 100-Jährigen. Die werden vermutlich gar nicht wählen.


Wenn ein Säugling sein Wahlrecht also gar nicht wahrnehmen kann, was bringt es dann, ihm dieses Recht einzuräumen? Wozu also am Grundgesetz rütteln, wenn es keine Verbesserung bringt?


Du nutzt den Extremfall, um die Einschränkung des Wahlrechts zu rechtfertigen. Ich will die Einschränkung abschaffen, und akzeptiere, dass der Extremfall dadurch keine Verbesserung erfährt. Dafür verbessert sich aber die Situation der nicht-so-extremen Fälle. 17-jährige, zum Beispiel, oder 11-jährige.

Du hast ja erst den Extremfall ins Spiel gebracht. Deshalb habe ich den auch aufgegriffen.


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