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Im Westen nichts neues (Corona)

brummbaer, Dienstag, 25.08.2020, 16:24 (vor 1949 Tagen) @ brummbaer
bearbeitet von brummbaer, Dienstag, 25.08.2020, 16:27

Hier die Fakten: Lehramtsstudienfächer haben in der Vergangenheit meist keinen NC gehabt. Die schlechtesten Schüler konnten Lehrer werden. Die Lehramtsstudiengänge haben keine besonderen Herausforderungen, die Durchfallquoten im Examen sind extrem niedrig, es gibt keine Bestenauswahl bei der Einstellung. Gleichwohl erhalten Gymnasiallehrer mit A13 als Einstieg das gleiche Einstiegsgehalt wie Richter. Was ist bei diesen anders? Für Jura galt in der Vergangenheit meist ein NC. Das Jurastudium hat eine hohe Abbrecherquote. Die Durchfallquote im Staatsexamen ist bei Jura im Schnitt ca. 15-30mal so hoch wie beim Lehramtsexamen. Als Richter werden nur die Notenbesten (gesetztliches Minimum 8,00 Punkte, erreichen im Schnitt nur ca. 20% der Absolventen) eingestellt.

Dass du diesen Absatz damit ankündigst "Fakten" zu liefern, ist angesichts des nachfolgenden Inhalts meines Erachtens eine ziemliche Nebelkerze:
1. Du scheinst die Bedeutung des Numerus clausus völlig misszuverstehen. Es geht nicht darum, eine Zugangsbarriere zu schaffen, sondern die knappe Resource Studienplatz zu verteilen.
Ob bzw. inwiefern dazu die Auswahl anhand der reinen Abiturnote überhaupt sinnvoll ist, wird ja seit einiger Zeit beim NC-Fach schlechthin Medizin, durchaus kontrovers diskutiert.
2. Ja, je nach Fächerkombination und Studienort gab es oftmals keine oder recht hohe NC. Ich kann das jetzt nicht für jede Hochschule sagen, aber eine kurze google-Suche führte mich auf "studieren-jura.de" und weist dort bzgl. Jura jetzt auch nicht all zu niedrige NC auf bzw. Wartesemester in der Größenordnung von zwei bis drei. Ergo: Die schlechtesten Abiturienten (du sprichst zwar von Schülern, meinst aber vermutlich dieselbe Gruppe) können auch Richter werden. (Mit genügend dickem Portemonnaie oder hinreichend viel Zeit kann ohnehin jeder mit Hochschulzugangsberechtigung jedes Fach studieren.)
3. Weiß ich nicht, ob du jedem Studienfach, das zum Lehramt führt/führen kann, die Herausforderungen absprechen kannst. Ich würde dagegen schon sagen, dass nicht unbedingt jeder ein Mathematik- oder Physik-Studium erfolgreich absolvieren kann. Dort sind beispielweise auch die Abbrecherquoten relativ hoch, allerdings wird dort halt schon zu Studienbeginn bei den ersten Klausuren gesiebt. Vllt. ist das bei Jura anders, sodass man sich da erstmal lange im Studiengang bewegen kann, ohne dass es richtig ungemütlich wird und die Quittung gibt es erst im Examen.
4. Wenn du sagst, dass Richter und Lehrer das gleiche Einstiegsgehalt erhalten würden, mag das zwar zahlenmäßig ungefähr stimmen. Suggeriert jedoch einen völlig falschen Eindruck, nämlich, dass sie sich auch ähnlich weiter entwickeln würden. Das ist allerdings mitnichten so - wie dir vermutlich bewusst ist - stattdessen weist die aktuelle Besoldungstabelle in der Endstufe (Beförderung nach Dienstalter) bei einem Studienrat (A13) 5422 € und bei einem Amtsrichter (R1) 6937 € aus - das sind also schlanke 1500 € monatliche Differenz.
5. Eine Einstellungspolitik rein nach Note als positiven Aspekt anzuführen, empfinde ich als unlogisch, wenn man eigentlich darauf hinaus will, dass sich in einer Berufsgruppe schwarze Schafe tummeln (können).
Selbstverständlich gibt es auch eine implizite Bestenauslese bei den Lehrereinstellungen - dort werden nämlich auch nur die Notenbesten (mit der entsprechenden Fächerkombination) überhaupt zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen.

Die Anforderungen an den Richterberuf sind mithin deutlich höher als an den Lehrerberuf. Trotzdem werden beide gleich bezahlt. Ich kenne übrigens keinen einzigen Staat auf der Welt, der das ebenso handhabt. Arbeitsbelastung (zeitlich, die psychische ist der subjektiv und ich maße mir nicht an zu beurteilen, ob es schlimmer ist 6 Stunden am Tag nervende Kinder zu ertragen oder sich bspw. 8h am Sitzungstag - der meist nur einmal oder zweimal die Woche stattfindet - mit den schlimmsten dieser Kindern auseinandersetzen zu müssen, um sie nach Jugendrecht zu verurteilen) ist bei den Lehrer, selbst wenn man einen ähnlich langen Arbeitstag unterstellen würde, was sich nicht einmal im Ansatz mit meinen Erfahrungen deckt, allein durch den Umfang der Schulferien bei Lehrern deutlich geringer.

1. Ich finde den Schluss bzw. die Ausdrucksweise für einen Juristen reichlich undifferenziert: Du führst oben Argumente für das formale Erlangen der Berufsbefähgigun an und kommst jetzt zu den Anforderungen an den Beruf - das passt doch nicht zusammen?!
2. Wenn du denkst, dass beide Berufsgruppen gleich bezahlt werden, liegst du falsch (s.o.).
3. Dein Erfahrungsschatz was die Lehrerarbeitszeit anbelangt scheint entweder sehr klein zu sein oder die Gruppe, aus der sich diese Erfahrungen speisen, eine äußerst exklusive Berufsauffsung zu haben.
Stichwort Ferien: Der Großteil der Lehrer, die ich kenne, plant in sämtlichen Ferien, außer im Sommer, mehrere Tage ein, um Klausuren zu korrigieren und Dinge nachzuholen, für die im Regelbetrieb keine Zeit war bzw. ist.

Zum Lehramt befähigte Personen sind also ein weniger exklusiveres Arbeitsmaterial als zum Richteramt befähigte Personen, arbeiten nicht mehr als Richter und im Schnitt nicht besser. Hinzu kommt: Zum Richteramt befähigte Personen können in der Privatwirtschaft ein Vielfaches dessen verdienen, was sie als Richter verdienen. Lehrer haben diese Alternative zumeist nicht.

Mit "exklusiv" hast du hier natürlich eine wunderbare Steilvorlage geboten:
Ja, es ist richtig, viele Juristen betrachten sich als die Krone der Schöpfung und damit als absolut exklusiv. Mutmaßlich ging es dir aber wohl um die Absolventenzahlen. Ja, auch das ist richtig. Allerdings ist das doch eine Aussage ohne Wertung: es werden nunmal mehr Lehrer als Juristen gebraucht - worauf willst du hinaus?
Noch dazu: So viel ich weiß, ist in Deutschland jeder echte Jura-Absolvent als sogenannter Volljurist zum Richteramt befähigt. So wenige gibt es davon wiederum auch nicht.
Welche Berufsgruppe im Schnitt mehr arbeitet und vor allem besser oder schlechter (worauf gründen sich deine Annahmen dazu?) vermag ich nicht zu beurteilen
Wozu dient der Hinweis auf die Privatwirtschaft? Wenn es eine bessere (? zumindest besser bezahlte) Alternative gibt, lässt das doch erwarten, dass die Besten in dieses System abwandern?

Nicht falsch verstehen, ich will nicht die Gehälter der Richter anheben - auch wenn das meiner Frau und damit mir zu Gute käme. Die Gehälter der Lehrer sind nur maßlos überzogen in Deutschland. Leider fehlt in Ansehung der starken Lehrerlobby der Wille dieses Thema anzugehen.

Okay, die Forderung kann man ja stellen, was ich allerdings nicht verstehe, ist, warum du deine Forderung "Absenkung der Lehrergehälter" hier unpassend in diesem Topic platzierst und warum du diese Forderung mit den Vergleichen zum Richteramt garnierst - das ist meines Erachtens der Sache wenig dienlich.
Einfacher wäre doch: Die Lehrer sind faule Säcke und maßlos überbezahlt!


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