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Massiver körperlicher Angriff auf Polizeibeamte... (Corona)

Taifun, Donnerstag, 13.08.2020, 13:27 (vor 2244 Tagen) @ patrahn

Naja, für den Angriff selbst kann ihn nur ein Richter wegsperren. Für U-Haft muss es einen Haftgrund geben.

Wiederholungsgefahr.
Fluchtgefahr.
Verdunkelungsgefahr.

-> Wiederholungsgefahr finde ich nicht weiter hergeholt.

Auf der anderen Seite sollte er auch nur dann in U-Haft, wenn die eigentliche Strafe Gefängnis o.B. hochwahrscheinlich ist.


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