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Massiver körperlicher Angriff auf Polizeibeamte... (Corona)

Ulrich, Donnerstag, 13.08.2020, 13:11 (vor 2085 Tagen) @ patrahn

...ist also kein besonderer Haftgrund? Naja.

Weiter unten hat ein juristisch kompetenter Vorredner bereits erläutert, dass Haftgründe nicht vorliegen.

Und U-Haft ist nun einmal keine vorgezogene Strafe. Die erfolgt erst nach (rechtskräftigem) Urteil.


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