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Einige laienhafte Fragen zum Rechtsstaat (Sonstiges)

CrimsonGhost, Donnerstag, 07.11.2019, 12:44 (vor 1632 Tagen) @ prosakind

Das Bundesverfassungsgericht hat nun also festgestellt, dass das zentrale Instrumentarium eines großen Reformvorhabens und der darauf beruhenden 15-jährigen politischen Praxis verfassungswidrig ist. Und zwar deshalb, weil es gegen den Kern der Verfassung (den häufig als "wichtigsten Artikel" bezeichneten Artikel 1, den Schutz der Menschenwürde) verstößt. (Nur als Hintergrund: in den letzten Jahren wurde etwa acht bis neun Millionen Sanktionen ausgesprochen; von Vollsanktionen waren in den letzten zehn Jahren unmittelbar etwa 100.000 Personen betroffen - Familienangehörige ausgenommen).

Müsste da nicht eigentlich über strafrechtliche Konsequenzen zumindest für die Mütter und Väter des Gesetzes nachgedacht werden? Und wie sieht es mit den Parteien (Regierung wie Opposition) aus, die das zugrundeliegende Gesetz gemeinsam verabschiedet haben und in unterschiedlichen Regierungskonstellationen in den Folgejahren angepasst, aber den verfassungswidrigen Kern nie angetastet haben? Wären diese Parteien nicht jetzt ein Fall für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz? Und was ist mit der Leitungsebene und den Mitarbeitern der Jobcenter, die diese verfassungswidrigen (und mittelbar menschenrechtswidrigen) Gesetze fünfzehn Jahre lang ausgeführt haben? Hätten Sie nicht wissen können, dass die Ausführung offenkundig verbrecherischer Anweisungen strafbewehrt ist?

Ich meine, wenn ein Staat Erfahrung mit der Aufarbeitung von Unrechtsregimen hat, dann doch die Bundesrepublik Deutschland.

Das meinst du nicht ernsthaft, oder. Die BRD und ihre Parteien sind bei allen ihren Fehlern kein Unrechtsregime, im Sinne von Unrechtsregimen wie dem 3. Reich oder der stalinistischen DDR. Es sind eben diese Parteien die einen Kontrollmechanismus wie das Bundesverfassungsgericht installiert haben, um eben gegen die Verfassung verstoßende Gesetze überprüfen und ändern zu können. Das die Überprüfung erst 15 Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes erfolgt, kann man schlecht der Legislative anlasten und schon gar nicht den Mitarbeitern in den Jobcentern, die gar nicht die juristische Kompetenz haben, ob es sich um Unrecht handelt oder nicht (es geht hier nicht um offensichtliches Unrecht, wie die Ermordung von Menschen). Die Frage ist eher nach einem Entschädigungsanspruch der Betroffenen, aber hier dürfte bei vielen eine Verjährung eingetreten sein.


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