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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

tim86, Hamburg, Donnerstag, 07.11.2019, 00:35 (vor 2335 Tagen) @ Nietzsche

Oh ja, ich war zum Glück nur einmal für 3 Monate ALG 2 Empfänger, aber dabei habe ich eine Maßnahme erlebt(Bewerbungstrainig).

Und das obwohl ich zum Zeitpunkt, als ich der Maßnahme zugeteilt wurde, bereits mein unterschrieben Arbeitsvertrag beim Amt abgegeben hatte.

Weitere Teilnehmer an der Maßnahme waren auch mehrere ältere Personen, die in den nächsten 6 Monaten in Rente gingen.

Sowie ein niederländischer Doktor der Chemie, der für den Kurs sein bereits privat gebuchten C1 Sprachkurs absagen musste.
Wobei ich noch einige Zeit mit ihm in Kontakt war und er auch relativ schnell ein Job gefunden hatte.

Gebracht hat mir der Kurs auch nichts, da wir im 1 Wochen dauernden Kurs nicht über Lebenslauf und Anschreiben schreiben hinweg kamen, da die meisten im Kurs erstmal gezeigt bekommen mussten, wie sie ein PC bzw. Word bedienen.

So habe ich in den Kurs eher anderen geholfen, als selbst Schüler zu sein.


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