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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 05.11.2019, 19:51 (vor 1626 Tagen) @ Nietzsche

Es geht bei diesen Maßnahme ja auch nicht um den Leistungsempfänger. Ging es nie. Es geht um zwei andere Ziele:
Erstens bist Du für die Zeit der Maßnahme aus der Statistik raus.
Zweitens verdient sich irgendwer mit diesen Maßnahmen ne goldene Nase.


Das ist mir bekannt. Es regt sich aber kaum einer darüber auf. Und man landet schneller in Hartz -IV als einen lieb ist. Ich habe ja nichts gegen fordern nun dürfte das nur nicht so einseitig sein. Beim richtigen fördern hapert es nämlich.


Den Scheiß auch noch mit dem zynischen Slogan "Fordern und Fördern" zu verkaufen, ist echt die Höhe.
Die Menschenverachtung dahinter versteht wirklich nur der, der einmal Opfer war oder Opfern zu helfen versucht hat.

Ich fan den Slogan noch nie gut. Und wie gesagt mit dem Fordern hapert es gewaltig. Und über sinnlose Maßnahmen kann ich so einiges erzählen.


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