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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

HoschUn, Ort, Dienstag, 05.11.2019, 17:27 (vor 1627 Tagen) @ Braumeister

Du findest es also nicht in Ordnung, dass jemandem der nicht einmal so tut als woltle er arbeiten, das Geld gekürzt wird?

Es geht ja explizit nicht um Leute die eigentlich wollen, aber nicht können.

Regelmäßig zu seinen Terminen beim Amt zu gehen, kann man von jedem erwarten.

Ja, so sollte es sein. Und mal abgesehen von den moralischen und juristischen Gründen dafür:

Die Bundesagentur für Arbeit hat in den letzten 10 Jahren ca. 17,5 Milliarden Euro Verwaltungsaufwand gehabt um Sanktionen zu verhängen und zu bearbeiten. Verhängt wurden Sanktionen in Gesamthöhe von über 2 Milliarden Euro, aber ein Teil davon wird später doch wieder an den Geschädigten gezahlt. Das macht ca. 15 Milliarden Euro Kosten für das schöne Gefühl, dass der Alki vom Bahnhofseck auch bestraft wird, wenn er nicht 7 Uhr morgens beim Arbeitsamt antanzt.


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