schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 05.11.2019, 19:37 (vor 1632 Tagen) @ Nietzsche

Auch ich muss am 14.Nov. auch wieder an eine Maßnahme teilnehmen. Die Maßnahme nennt sich Fit & Mobil. Eigentlich möchte ich nicht so wirklich, weil die Teilnahme 17 km von meinem Wohnort entfernt ist und ich nur bedingt Reisefähig bin. Öffentliche Verkehrsmittel sind sehr spärlich. Ich musste auch zusagen, weil man mir auch Kürzung angedroht hat.
Ich selber sehe keinen Sinn in der Maßnahme weil ich nie mehr in den ersten Arbeitsmarkt komme. Ich bin 58, kann nur noch eigeschränkt mit der linken Hand arbeiten, der rechte Arm wurde mir vor 3 Jahren im Krankenhaus lahmgelegt erholt sich nur sehr langsam und ich habe COPD im 2.Stadium und habe Probleme mit dem Herz. Und trotzdem soll ich in die Maßnahme.


Es geht bei diesen Maßnahme ja auch nicht um den Leistungsempfänger. Ging es nie. Es geht um zwei andere Ziele:
Erstens bist Du für die Zeit der Maßnahme aus der Statistik raus.
Zweitens verdient sich irgendwer mit diesen Maßnahmen ne goldene Nase.

Das ist mir bekannt. Es regt sich aber kaum einer darüber auf. Und man landet schneller in Hartz -IV als einen lieb ist. Ich habe ja nichts gegen fordern nun dürfte das nur nicht so einseitig sein. Beim richtigen fördern hapert es nämlich.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1233302 Einträge in 13679 Threads, 13776 registrierte Benutzer Forumszeit: 24.04.2024, 22:40
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln