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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

tim86, Hamburg, Donnerstag, 07.11.2019, 00:08 (vor 1626 Tagen) @ Klopfer

Die Bundesagentur für Arbeit hat in den letzten 10 Jahren ca. 17,5 Milliarden Euro Verwaltungsaufwand gehabt um Sanktionen zu verhängen und zu bearbeiten. Verhängt wurden Sanktionen in Gesamthöhe von über 2 Milliarden Euro, aber ein Teil davon wird später doch wieder an den Geschädigten gezahlt. Das macht ca. 15 Milliarden Euro Kosten für das schöne Gefühl, dass der Alki vom Bahnhofseck auch bestraft wird, wenn er nicht 7 Uhr morgens beim Arbeitsamt antanzt.


Das nenne ich mal stichhaltiges Argument gegen Sanktionen. Damit dürftst du selbst den überzeugtesten Neoliberalen auf deine Seite bekommen.

Wobei man dann zumindest noch untersuchen müsste, ob es Personen gibt, die Arbeiten, die dies nicht tun würden wenn es keine Sanktionen geben würde. Und wenn ja wie hoch die gezahlten Leistungen an diese Gruppe wäre, wenn es keine Sanktionen geben würde.

Dennoch sind diese Zahlen natürlich ein Indiz dafür, dass Sanktionen zumindest wirtschaftlich wenig Sinn machen.


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