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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

Klopfer ⌂, Dortmund, Dienstag, 05.11.2019, 18:34 (vor 1628 Tagen) @ HoschUn

Die Bundesagentur für Arbeit hat in den letzten 10 Jahren ca. 17,5 Milliarden Euro Verwaltungsaufwand gehabt um Sanktionen zu verhängen und zu bearbeiten. Verhängt wurden Sanktionen in Gesamthöhe von über 2 Milliarden Euro, aber ein Teil davon wird später doch wieder an den Geschädigten gezahlt. Das macht ca. 15 Milliarden Euro Kosten für das schöne Gefühl, dass der Alki vom Bahnhofseck auch bestraft wird, wenn er nicht 7 Uhr morgens beim Arbeitsamt antanzt.

Das nenne ich mal stichhaltiges Argument gegen Sanktionen. Damit dürftst du selbst den überzeugtesten Neoliberalen auf deine Seite bekommen. Vorausgesetzt natürlich, deine Zahlen stimmen, aber ich gehe mal davon aus.

SGG
Klopfer


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