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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

baxterbln, Duisburg, Donnerstag, 07.11.2019, 07:29 (vor 1626 Tagen) @ Nietzsche

Da ich zwei Jahre für einen Bildungsträger in dem Bereich gearbeitet habe gebe ich dazu mal meinem Senf ab. Allerdings gab es bei diesen keine Gruppenmaßnahmen sondern "nur" Einzelcoaching im Bewerbungs- und Sozialcoaching.

Es geht bei diesen Maßnahme ja auch nicht um den Leistungsempfänger. Ging es nie. Es geht um zwei andere Ziele:

Kommt durchaus auf den Leistungsempfänger an und die Zielsetzung. Wir hatten z.B. einige Teilnehmer bei denen es eigentlich nicht um die Vermittlung in den Arbeitsmarkt ging. Vielmehr um die Prüfung, Beantragung und Begleitung in die Rente. Aber selbstverständlich hatten wir auch Teilnehmer bei denen wir uns auch gefragt haben: "Was soll der bei uns?".

Auf der anderen Seite gab es allerdings auch Teilnehmer die versucht haben das System bis an die Grenzen auszunutzen.

Erstens bist Du für die Zeit der Maßnahme aus der Statistik raus.
Zweitens verdient sich irgendwer mit diesen Maßnahmen ne goldene Nase.

Na ja, eine goldene Nase verdient man dabei eigentlich nicht. Pro Einheit (45Min) bekommt der Bildungsträger ca. 50 Euro. Rechne mal die Personalkosten etc. runter, so viel bleibt da nicht über. Darüber hinaus, wird erst nach Abschluß der Maßnahme gezahlt (Zahlungsziel sind hier 40! Tage). Heißt der Anbieter geht während kompletten Maßnahme, die bis zu 6 Monate dauern kann, in Vorleistung.


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