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Fehlurteil für mich (Sonstiges)

Voomy, Berlin, Dienstag, 05.11.2019, 19:35 (vor 2336 Tagen) @ MDomi

Entweder es gibt ein Existenzminimum, oder nicht. Warum gilt dies beim Pfänden oder dergleichen? Warum ist es hier nicht von Belang? Warum dürfen die so urteilen? Das ist nicht richtig.

Weil der Staat nicht ein einziges Existenzminimum kennt, sondern verschiedene. Das schuldrechtliche ist jenes, das beim Pfänden zum Wirken kommt. Das "Existenzminimum" beim Hartz IV ist jenes, dass das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Urteil eingefordert hat. Für das Existenzminimum des tatsächlichen Lebens und nicht der gesellschaftlichen Teilhabe sind rund 290 Euro plus Wohnung anscheinend ausreichend.


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