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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

hardbreak, Ort, Dienstag, 05.11.2019, 16:54 (vor 2396 Tagen)

Das also schon nach unten gerechnete Existenzminimum weil über die Höhe an sich gibt es ja auch mehr als genug zweifel darf also höchst richterlich um 30% gekürzt werden.

Leider hat das Gericht nicht (mal wieder?!) im Sinne der Menschenwürde geurteilt sondern nach Parteilinie der berufenen Richter um den Staat nicht in seinen Grundfesten zu erschüttern.
Und es ist eins der vielen Urteile nach dem Motto wasch nicht mach mich aber nicht nass.
Während es nach oben eine willkürlich magische grenze gibt wird diese nach unten einfach aufgehoben.
Mir hat zu dem Thema auf Twitter ein Kommentar sehr gut gefallen das Existenzminimum darf hier zu lande mehr gekürzt werden wie Kapital besteuert werden darf.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bundesverfassungsgericht-kippt-hartz-iv-sanktionen-teilweise-a-1294906.html


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