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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

Kalkzilla, Waltrop, Dienstag, 05.11.2019, 17:52 (vor 1647 Tagen) @ RE_LordVader

Im Zweifel: Gar nicht.
Ober halt positive Anreize schaffen... also mehr als das gerichtlich festgesetzte absolute Minimum für eine menschenwürdige Existenz nötige zahlen wenn die zumeist sinnlosen Maßnahmen wahrgenommen werden.

Absolut korrekt!
Die Zahl der Menschen, die HartzIV beziehen, und tatsächlich absolut keine Lust haben zu arbeiten sowie mit dem Kleckerbetrag "Existenzminimum" zufrieden sind, ist verschwindend gering. Das kann unsere Gesellschaft locker aushalten und sie sollte es auch tun.

Diese Haltung frei nach "Wer nicht arbeitet braucht auch nichts zu Essen." widert mich an. Nicht zu vergessen, was in den Jobcentern Deutschlands für Schindluder getrieben wird. Da werden Menschen in sinnbefreite Maßnahmen gesteckt, nur um die Zahl der Arbeitssuchenden zu senken. Sanktionen werden oft nach Lust und Laune vergeben, die einer gerichtlichen Prüfung nicht stand halten. Völlig unqualifizierte Mitarbeiter entscheiden über die Existenz der Ärmsten im Land.

Ich höre jetzt besser auf. Dieses Thema treibt mich zur Weißglut.


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