schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

Ulrich, Donnerstag, 07.11.2019, 08:18 (vor 1632 Tagen) @ baxterbln

Jau, ich kann mir das vorstellen. Also jetzt völlig unironisch. Aber für einen Schwer-Depressiven ist selbst die Einholung dieser Dokumente, ein Telefonanruf, lass uns nichtmal von der Anwesenheit bei einem Termin reden, ein innerer Keksparteitag. Das passiert nicht so einfach.

Sobald jemand schwere Depressionen hat, wird es eine entsprechende Diagnose geben und somit eine AU. Sobald die AU vorliegt, gibt es keine Sanktionen, Termine oder Kürzungen. Schlicht weil die Person krankheitsbedingt dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Das Problem ist, Menschen mit schweren Depressionen bekommen vielfach nicht einmal mehr die einfachsten Dinge des Lebens hin. Schon der Weg zum Arzt kann da subjektiv völlig überfordernd sein.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1233615 Einträge in 13684 Threads, 13778 registrierte Benutzer Forumszeit: 25.04.2024, 22:41
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln