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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

markus, Mittwoch, 06.11.2019, 01:44 (vor 1628 Tagen) @ Thomas

Das nenne ich mal stichhaltiges Argument gegen Sanktionen. Damit dürftst du selbst den überzeugtesten Neoliberalen auf deine Seite bekommen. Vorausgesetzt natürlich, deine Zahlen stimmen, aber ich gehe mal davon aus.


Ich denke die Zahlen entbehren jeder Grundlage, aber es scheint tatsächlich so zu sein, dass der Sanktionsspaß grundsätzlich ein Minus bedeutet. Im Jahre 2018 ergaben sich aus 60 Mio. Aufwand, ganze 18 Mio. Rückforderung.

morgenpost.de/politik/article216480729/Hartz-IV-Sanktionen-wirklich-nur-fuer-3-Prozent-der-Bezieher.html

Dazu kommt der wirtschaftliche Schaden, der entsteht, wenn Unternehmen Leute einstellen, die eigentlich gar kein Bock haben zu arbeiten. Bei uns im Konzern ist vor kurzem eine neue große Logistik Bude eröffnet worden mit mehreren hundert Arbeitsplätzen. Das Arbeitsamt vermittelt dann sehr viele Langzeitarbeitslose, was an sich gut ist. Ende vom Lied: Krankenqote im Durchschnitt von 25%, mutwillige Zerstörung von Förderbändern (um nicht arbeiten zu müssen), Toiletten ebenfalls zerstört. Und die Produktivität ist natürlich auch nicht gut, wenn du Leute beschäftigst, die dort gar nicht arbeiten wollen und es nur deshalb tun, weil sie vom Amt dazu gezwungen werden.

Man tut damit weder dem Unternehmen, dem Jobcenter noch dem Betroffenen einen Gefallen. Es kostet einfach nur viel Geld. Wer nicht arbeiten möchte oder vielleicht auch psychisch gar nicht kann, dem sollte man nicht unnötig noch das Leben schwer machen. Schon gar nicht, wenn dadurch keine Kosten eingespart werden sondern im Gegenteil welche entstehen


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