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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

Braumeister, BaWü, Dienstag, 05.11.2019, 19:38 (vor 1634 Tagen) @ Kaya

Zu deiner Info: Es gibt durch aus Leute die WIRKLICH nicht regelmäßig zu Terminen erscheinen KÖNNEN. Punkt. Bspw. bei Depression. Was für die betroffenen noch schlimmer ist, da sie sich meistens noch in ner langen Diagnostik befinden UND ihnen zusätzlich das Geld abgezogen wird.

Ich würde mit meiner Laienmeinung davon ausgehen, dass jemand der Krank ist nicht zu den 3% der ALG2 Empfänger gehört, die ihre Leistungen gekürzt bekommen. Ich gehe, auch aufgrund einer Erfahrung im erweiterten familiären Umfeld, davon aus, dass von den Sanktionen diejenigen betroffen sind. Die schlichtweg auf dem Rücken anderer unseren Sozialstaat ausnutzen. Und hiermit meine ich nicht die Steuerzahler, sondern die die wirklich darauf angewiesen sind.

Wenn ich die Zahlen von HoschUn sehe, stellt sich mir tatsächlich die Frage des Nutzens solcher Kürzungen. Aber auch hier gehe ich als Laie einfach mal davon aus, dass sich jemand hierzu ernsthafe Gedanken gemacht hat. Denn um Geld sparen geht es augenscheinlich nicht.


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