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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

Kalkzilla, Waltrop, Dienstag, 05.11.2019, 19:39 (vor 2336 Tagen) @ MDomi

Du vergisst, dass die gerichtliche Prüfung viele Jahre dauert. Es interessiert keinen. In der Zeit sind viele zu Unrecht sanktioniert.

Ebenfalls absolut korrekt.
Und von denen, die nicht mal wissen, dass sie als Empfänger von Hartz IV in fast jedem Fall kostenfrei klagen können, reden wir hier noch gar nicht.


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