schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

Voomy, Berlin, Dienstag, 05.11.2019, 17:52 (vor 1634 Tagen) @ hardbreak

Ganz einfach: In dem Moment, in dem das Bundesverfassungsgericht sagt, dass eine Kürzung des Hartz-IV Regelsatzes um 30% in Ordnung ist, ist der Hartz IV-Regelsatz auch kein Existenzminimum mehr. War er ohnehin nie. Der Regelsatz ist jetzt Hartz IV-Satz minus 30%.

Im Übrigen ist die Implikation, dass die Richter Artikel 1 GG verletzt haben traurig und lächerlich. Wenn man sich einmal die Urteilsbegründung anguckt, wurde explizit darauf verwiesen, dass eine Kürzung über die 30% hinaus eben dieses gesetzliche Existenzminimum verletzt. Das menschenwürdige Existenzminimum wurde also nicht angetastet. Das Bundesverfassungsgericht sieht nur nicht, dass Hartz IV minus 30 Prozent menschenunwürdig ist.

Nur weil manch einer der Meinung ist, dass ~300 Euro + Wohnung weniger als das Existenzminimum ist, ist das nun einmal nicht Fakt. Und zum Glück müssen sich Verfassungsrichter nicht der Meinung eben dieser Personen beugen.

Alles in allem ist das System trotzdem kaputt. Es gilt weiterhin, dass auch das Bundesverfassungsgericht durchblitzen lässt, dass ein Positiv-System dem Negativ-System wohl überwiegen würde. Aber das Urteil sehe ich durchaus - für das bestehende System - als einen gerechten Kompromiss.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1233934 Einträge in 13687 Threads, 13784 registrierte Benutzer Forumszeit: 27.04.2024, 03:44
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln