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Einige laienhafte Fragen zum Rechtsstaat (Sonstiges)

prosakind, wäre-gerne-in-Graz, Donnerstag, 07.11.2019, 09:18 (vor 1625 Tagen) @ CrimsonGhost
bearbeitet von prosakind, Donnerstag, 07.11.2019, 09:21

Das Bundesverfassungsgericht hat nun also festgestellt, dass das zentrale Instrumentarium eines großen Reformvorhabens und der darauf beruhenden 15-jährigen politischen Praxis verfassungswidrig ist. Und zwar deshalb, weil es gegen den Kern der Verfassung (den häufig als "wichtigsten Artikel" bezeichneten Artikel 1, den Schutz der Menschenwürde) verstößt. (Nur als Hintergrund: in den letzten Jahren wurde etwa acht bis neun Millionen Sanktionen ausgesprochen; von Vollsanktionen waren in den letzten zehn Jahren unmittelbar etwa 100.000 Personen betroffen - Familienangehörige ausgenommen).

Müsste da nicht eigentlich über strafrechtliche Konsequenzen zumindest für die Mütter und Väter des Gesetzes nachgedacht werden? Und wie sieht es mit den Parteien (Regierung wie Opposition) aus, die das zugrundeliegende Gesetz gemeinsam verabschiedet haben und in unterschiedlichen Regierungskonstellationen in den Folgejahren angepasst, aber den verfassungswidrigen Kern nie angetastet haben? Wären diese Parteien nicht jetzt ein Fall für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz? Und was ist mit der Leitungsebene und den Mitarbeitern der Jobcenter, die diese verfassungswidrigen (und mittelbar menschenrechtswidrigen) Gesetze fünfzehn Jahre lang ausgeführt haben? Hätten Sie nicht wissen können, dass die Ausführung offenkundig verbrecherischer Anweisungen strafbewehrt ist?

Ich meine, wenn ein Staat Erfahrung mit der Aufarbeitung von Unrechtsregimen hat, dann doch die Bundesrepublik Deutschland.


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