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Willst Du Nagelsmann kidnappen? (BVB)

Kulibi77, Sonntag, 01.04.2018, 15:36 (vor 2837 Tagen) @ Burgsmüller84

Tja, hättest du an die außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten gedacht, wäre es eventuell sogar relevant.

Kein Arbeitnehmer geht ein Sklavenverhältnis ein. Niemand kann dazu gezwungen werden, weiterhin irgendwo zu arbeiten, wenn er nicht will.

"besondere Gründe" für eine außerordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags sind nach geltendem Recht und fortlaufender Rechtssprechung in Deutschland nur "grobe und bedeutsame Pflichtverletzungen" des Arbeitnehmers oder Arbeitsgebers. Also zum Beispiel: Straftaten, andauernde Arbeitsverweigerung oder ausbleibende Lohnzahlungen. Dann kann die jeweilige Gegenseite eine Kündigung aussprechen. Mainz hätte Tuchel kündigen können (Arbeitsverweigerung), aber Tuchel kann nicht Mainz kündigen. Warum? Was hat Mainz getan um das zu rechtfertigen? Nichts.

"Ich hab ein geiles Angebot vom BVB" ist keine "grobe und bedeutsame Pflichtverletzung". Das hat auch nichts mit Sklavenverhältnis zu tun, denn beide Seiten gehen freiwillig ein Vertragsverhältnis ein, sondern mit Vertragssicherheit. Wenn der Vertrag schon nicht unbefristet ist, dann sollen sich beide Seiten aber auch verdammt sicher sein können, dass wenigstens während der Laufzeit nichts passiert.


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